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   LG Augsburg, 02.06.2008 - StVK 38/05   

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https://dejure.org/2008,52736
LG Augsburg, 02.06.2008 - StVK 38/05 (https://dejure.org/2008,52736)
LG Augsburg, Entscheidung vom 02.06.2008 - StVK 38/05 (https://dejure.org/2008,52736)
LG Augsburg, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - StVK 38/05 (https://dejure.org/2008,52736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe: Reststrafenaussetzung trotz fehlender Vollzugslockerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus LG Augsburg, 02.06.2008 - StVK 38/05
    Umgekehrt schließt die Klausel von der Verantwortbarkeit der Vollstreckungsaussetzung "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit" (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB neu) ebenso wie schon vorher die Klausel von der Verantwortbarkeit der Erprobung (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB alt) es mit ein, dass ein vertretbares Restrisiko eingegangen wird (vgl. BVerfGE 70, 297, 313).

    57Nach der Rechtsprechung des BVerfG haben die Strafvollstreckungsgerichte zu prüfen, ob die Vollzugsbehörde bei der Versagung von Vollzugslockerungen die unbestimmten Rechtsbegriffe der Befürchtung von Flucht oder Missbrauch richtig ausgelegt und angewandt, alle relevanten Tatsachen zutreffend angenommen und den zugrunde gelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt hat (vgl. BVerfGE 70, 297, 308).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus LG Augsburg, 02.06.2008 - StVK 38/05
    Die Vollzugsbehörde muss jedoch bei einem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten, dessen Entlassung nur noch von einer positiven Kriminalprognose des Richters abhängt, beachten, daß sie dem Gefangenen - soweit vertretbar - eine Bewährung zu ermöglichen und ihn auf eine Entlassung vorzubereiten hat, damit dessen grundrechtlich garantierter Freiheitsanspruch zeitgerecht realisiert werden kann (vgl. auch BVerfGE 86, 288, 328 und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus LG Augsburg, 02.06.2008 - StVK 38/05
    Von der Möglichkeit, die Vollzugsbehörde im Aussetzungsverfahren darauf hinzuweisen, dass Vollzugslockerungen zur Vorbereitung der bedingten Entlassung geboten erscheinen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NStZ 1998, 373, 375), hat die Strafvollstreckungskammer bereits im Beschluss vom 27.05.2004 Gebrauch gemacht.
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus LG Augsburg, 02.06.2008 - StVK 38/05
    Ferner haben die Vollstreckungsgerichte zu beachten, daß der Versagungsgrund der Flucht- oder Missbrauchsgefahr zwar geeignet ist, einen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - prognostischen Beurteilungsspielraum zu eröffnen, in dessen Rahmen die Vollzugsbehörde mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (vgl. BGHSt 30, 320, 324 ff).
  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus LG Augsburg, 02.06.2008 - StVK 38/05
    Die Vollzugsbehörde muss jedoch bei einem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten, dessen Entlassung nur noch von einer positiven Kriminalprognose des Richters abhängt, beachten, daß sie dem Gefangenen - soweit vertretbar - eine Bewährung zu ermöglichen und ihn auf eine Entlassung vorzubereiten hat, damit dessen grundrechtlich garantierter Freiheitsanspruch zeitgerecht realisiert werden kann (vgl. auch BVerfGE 86, 288, 328 und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96).
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